{"id":8617,"date":"2022-08-24T11:43:49","date_gmt":"2022-08-24T11:43:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kornit.com\/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-bestellungen\/"},"modified":"2023-01-23T11:13:54","modified_gmt":"2023-01-23T11:13:54","slug":"allgemeine-geschftsbedingungen-fr-bestellungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kornit.com\/de\/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-bestellungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Bestellungen"},"content":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN VON KORNIT DIGITAL F\u00dcR BESTELLUNGEN<\/p>\n<ol>\n<li>Allgemeine Bestimmungen\u00a0\u2013 Annahme: In Verbindung mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist die Bestellung (zusammen als \u201eAuftrag\u201c bezeichnet) ein Angebot von Kornit Digital Ltd. und seinen verbundenen Unternehmen (\u201eKornit\u201c) zum Kauf der in der Bestellung beschriebenen Artikel bei dem in der Bestellung genannten Lieferanten (\u201eLieferant\u201c). Der Auftrag ist ausdr\u00fccklich auf die hierin festgelegten Bedingungen und Bestimmungen beschr\u00e4nkt und setzt die vollst\u00e4ndige Auftragsannahme des Lieferanten ohne \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen voraus. Sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter von Kornit (gem\u00e4\u00df der Richtlinie von Kornit) schriftlich vereinbart ist, sind die vorliegenden Bedingungen ma\u00dfgebend. Keine zus\u00e4tzlichen oder anderen Bedingungen oder Bestimmungen (mit Ausnahme zus\u00e4tzlicher Garantien des Lieferanten) in einem Angebot, einer Rechnung, einer Auftragsbest\u00e4tigung oder einem sonstigen Schriftst\u00fcck des Lieferanten werden Bestandteil des Auftrags\u00a0\u2013 unbeschadet der Unterlassung von Kornit, der betreffenden Bedingung oder Bestimmung zu widersprechen.<\/li>\n<li>Lieferung\u00a0\u2013 Lieferverzug; nicht auftragsgem\u00e4\u00dfe Lieferung: Der Lieferant liefert die Waren und\/oder erbringt die Dienstleistungen zu der Zeit und den Preisen, die im Auftrag angegeben ist bzw. sind (\u201eLieferung\u201c). Die angegebenen Lieferfristen und zugesagten Mengen sind unbedingt einzuhalten. Der Lieferant informiert Kornit unverz\u00fcglich, wenn er m\u00f6glicherweise nicht in der Lage ist, die Waren an dem im Auftrag angegebenen Liefertermin zu liefern bzw. die Dienstleistungen an dem im Auftrag angegebenen Datum zu erbringen. Wenn der Lieferant diese Anforderungen nicht erf\u00fcllt, ist Kornit neben anderen Rechten oder Rechtsmitteln berechtigt, den Auftrag ohne Haftung zu stornieren. Der Liefertermin ist das Datum, an dem die Lieferung an dem von Kornit genannten Lieferort eintrifft. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kornit darf keine vorzeitige Lieferung erfolgen. Mehrlieferungen und\/oder vorzeitige Lieferungen k\u00f6nnen auf alleinige Kosten des Lieferanten zur\u00fcckgesandt werden. Alternativ kann Kornit die Bearbeitung der Rechnung f\u00fcr die vorzeitige Lieferung bis zum Liefertermin hinausz\u00f6gern.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen: Kornit beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Mengen, die Liefertermine und\/oder die Art der Lieferung jederzeit nach vorheriger Benachrichtigung des Lieferanten zu \u00e4ndern. Wenn diese \u00c4nderung h\u00f6here Kosten oder eine l\u00e4ngere Lieferzeit zur Folge hat, k\u00f6nnen der Preis und\/oder der Liefertermin in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend angepasst werden. Wenn sich Kornit und der Lieferant nicht auf eine entsprechende Anpassung einigen k\u00f6nnen, kann Kornit den Auftrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise und ohne Haftung gegen\u00fcber dem Lieferanten k\u00fcndigen. Anspr\u00fcche auf eine entsprechende Anpassung sind vom Lieferanten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der \u00c4nderung des Auftrags geltend zu machen.<\/li>\n<li>Verpackung und Dokumentation: Alle Waren sind vom Lieferanten gem\u00e4\u00df den geltenden staatlichen Vorschriften und nach den vern\u00fcnftigen Spezifikationen von Kornit f\u00fcr die Lieferung, Lagerung und Aufbewahrung entsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen. Wenn Kornit f\u00fcr einen bestimmten Artikel eine spezielle Verpackung vorgegeben hat, dann ist diese Verpackung vom Lieferanten zu verwenden. Gem\u00e4\u00df den geltenden staatlichen Vorschriften kennzeichnet der Lieferant die Waren und die Verpackung mit dem Ursprungsland und legt ein Ursprungszeugnis sowie andere Dokumente vor, die f\u00fcr die Verzollung oder f\u00fcr Steuerzwecke erforderlich sind. Alle Waren sind vom Lieferanten zusammen mit s\u00e4mtlichen Dokumenten zu versenden, die f\u00fcr ihre Gebrauchs- und Pflegeanweisung erforderlich sind.<\/li>\n<li>Lieferavis: Per E-Mail, Fax oder Brief sendet der Lieferant eine Kopie des Lieferavis an Kornit, einschlie\u00dflich Auftragsnummer und -datum, Anzahl der Pakete, einer genauen Beschreibung der versandten Waren und s\u00e4mtlicher Dokumente, die f\u00fcr die Ein- und Ausfuhr dieser Waren notwendig sind. Sofern nichts anderes im Auftrag angegeben ist, erfolgen alle Lieferungen DDP (Incoterms\u00a02011).<\/li>\n<li>Fakturierung: Rechnungen sind an die im Auftrag genannte Adresse zu senden und m\u00fcssen Kornit-Referenzen und eine Beschreibung der fakturierten Lieferung, die St\u00fcckpreise in der W\u00e4hrung des Auftrags, die Liefermengen, die Packliste und sonstige, von Kornit von Zeit zu Zeit geforderten Angaben enthalten. Kornit beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Zahlung einer Rechnung auszusetzen, die nicht seinen Anforderungen entspricht.<\/li>\n<li>Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1 Sofern nichts anderes im Auftrag angegeben ist, gilt Folgendes: (i) Alle Preise verstehen sich als Festpreise, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Transport-, Versichungs- und Verpackungskosten, Mehrwertsteuer und anderer \u00e4hnlicher Steuern, Frachtkosten oder Zollgeb\u00fchren; (ii) die Standard-Zahlungsbedingungen sind 90\u00a0Tage netto nach Eingangsdatum einer vollst\u00e4ndigen Rechnung oder nach Annahme der Lieferung durch Kornit, je nachdem, welches Ereignis sp\u00e4ter eintritt. 7.2 Kornit zahlt dem Lieferanten die Mehrwertsteuer oder eine \u00e4hnliche Umsatzsteuer, die auf den Verkauf der Lieferung an Kornit gem\u00e4\u00df einem Auftrag erhoben wird, sofern die fragliche Steuer gesetzlich erhoben wird. 7.3 Wenn Kornit zur Vornahme eines Abschlags oder Einbehalts von einem nach diesen AGB zu zahlenden Betrag gesetzlich verpflichtet ist, dann ist der f\u00e4llige Betrag, auf dem der Abschlag basiert, dem Lieferanten netto ohne diesen gesetzlich erforderlichen Abschlag oder Einbehalt von Kornit zu zahlen. 7.4 Der Lieferant stimmt hiermit zu, dass Kornit s\u00e4mtliche Verbindlichkeiten, Au\u00dfenst\u00e4nde und Forderungen verrechnen und abziehen darf, die er oder seine verbundenen Unternehmen Kornit schulden. 7.5 Die Zahlung eines Betrags stellt keinen Verzicht auf eine Forderung im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag dar.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Gew\u00e4hrleistung<\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1 Unbeschadet von und zus\u00e4tzlich zu der standardm\u00e4\u00dfigen Gew\u00e4hrleistung und\/oder Servicegarantie des Lieferanten (oder seiner Zulieferer) gew\u00e4hrleistet der Lieferant f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens zw\u00f6lf (12) Monaten ab dem im Auftrag angegebenen Lieferdatum oder nach Abnahme der Waren, sofern ein Abnahmeverfahren erforderlich ist, dass: (a) die Lieferung frei von Design-, Material- und Fertigungsfehlern ist und dass (b) die Lieferung den Spezifikationen von Kornit, dem Auftrag und\/oder einem von Kornit genehmigten Muster entspricht. Bei Reparatur oder Ersatz der Lieferung gem\u00e4\u00df den oben genannten Gew\u00e4hrleistungen sind diese Gew\u00e4hrleistungen so zu verl\u00e4ngern, dass die Gew\u00e4hrleistungsfrist ab dem Datum der Ersatzlieferung beginnt. Au\u00dferdem sichert der Lieferant zu, dass (1) die gesamte Lieferung: (i) an Kornit in gutem und markt\u00fcblichem Zustand und frei von Pfandrechten, Anspr\u00fcchen und Belastungen erfolgt, (ii) von guter und handels\u00fcblicher Qualit\u00e4t ist, (iii) alle geltenden nationalen, regionalen, staatlichen, lokalen oder ausl\u00e4ndischen gesetzlichen Bestimmungen, Anordnungen, Regeln, Vorschriften, Lizenzen, Zulassungen, Genehmigungen, Registrierungen, Richtlinien oder Anweisungen (\u201estaatlichen Vorschriften\u201c) einh\u00e4lt, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf Ausfuhr-, Einfuhr und Handelsvorschriften, geltende Branchenkodizes und -standards, dass (iv) alle Dienstleistungen auf professionelle Weise erbracht werden und (vi) keine Patent-, Marken-, Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen, und dass (2) er die notwendige finanzielle Voraussetzung zur Erf\u00fcllung des Auftrags hat. 8.2 Au\u00dferdem sichert der Lieferant zu, dass alle Waren f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren nach der Lieferung frei von Serienfehlern sind. \u201eSerienfehler\u201c bedeutet das Auftreten des gleichen Fehlers oder Mangels oder der gleichen mangelnden \u00dcbereinstimmung mit einem Auftrag bei mindestens zwei Prozent (2\u00a0%) der Lieferung innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten. Bei Auftreten eines Serienfehlers sind s\u00e4mtliche Kosten, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf die Kosten f\u00fcr die Ersatzlieferung, Teile und Upgrades, sowie Material-, Personal-, Transport- und Lagerbestandsersatzkosten, die durch einen Serienfehler entstehen, vom Lieferanten zu tragen\u00a0\u2013 und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob Kornit einen R\u00fcckruf f\u00fcr Lagerbest\u00e4nde im Feld oder eine kundenbasierte R\u00fcckruf- oder Nachr\u00fcstaktion veranlasst, einschlie\u00dflich der Lieferung im Lagerbestand des Vertriebspartners und in der installierten Basis von Kornit. Auf eigene Kosten tr\u00e4gt der Lieferant daf\u00fcr Sorge, dass diese Lieferung, Teile oder Upgrades die h\u00f6chste Lieferpriorit\u00e4t haben. Kornit beh\u00e4lt sich das Recht vor, nach ihm angemessen erscheinenden Bedingungen \u00e4hnliche Waren als Ersatz f\u00fcr die betroffene Lieferung zu beschaffen. Vom Lieferanten sind s\u00e4mtliche Kosten, Preise und Geb\u00fchren, die Kornit beim Kauf der Ersatzwaren entstanden sind, unverz\u00fcglich an Kornit zu erstatten. 8.3 Die vorstehenden Gew\u00e4hrleistungen bleiben auch nach der Lieferung und Zahlung zugunsten von Kornit, seinen Kunden, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempf\u00e4ngern weiterhin g\u00fcltig. Durch keine Zahlung, Inspektion, Pr\u00fcfung, Abnahme, Verz\u00f6gerung, Verwendung, Weiterver\u00e4u\u00dferung oder unterlassene Pr\u00fcfung wird der Lieferant von seinen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df dem betreffenden Auftrag befreit oder Rechte bzw. Rechtsmittel von Kornit beschr\u00e4nkt. 8.4 Wenn eine Lieferung von Kornit f\u00fcr nicht konform mit den Anforderungen dieses Auftrags befunden wird, kann Kornit nach eigenem Ermessen die Lieferung auf die Gefahr des Lieferanten zur\u00fccksenden und die Annahme der Waren und\/oder der Dienstleistung verweigern und vom Lieferanten verlangen, dass er die Dienstleistung erneut erbringt oder die Annahme der von ihm gelieferten Waren und\/oder erbrachten Dienstleistungen ganz oder teilweise akzeptiert, jedoch unbeschadet aller Rechte von Kornit auf Schadenersatz f\u00fcr die Verluste oder Sch\u00e4den, die Kornit infolge dieser Nichterf\u00fcllung entstanden sind.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>Einstellung der Fertigung; Ersatzteile: Wenn der Lieferant die Fertigung einstellen m\u00f6chte oder \u00c4nderungen an den Spezifikationen eines Produkts gem\u00e4\u00df dem Auftrag vornehmen m\u00f6chte, muss er Kornit mindestens neun (9) Monate im Voraus schriftlich davon in Kenntnis setzen. W\u00e4hrend dieser K\u00fcndigungsfrist hat Kornit die M\u00f6glichkeit, eine aus seiner Sicht notwendige Menge dieses Produkts k\u00e4uflich zu erwerben. Der Lieferant ist zur Bereitstellung aller Ersatzteile f\u00fcr die gekauften Produkte f\u00fcr einen Zeitraum von sieben (7) Jahren nach der letzten auftragsgem\u00e4\u00dfen Produktlieferung verpflichtet. Vom Lieferanten sind s\u00e4mtliche Dokumente, Vorrichtungen und Werkzeuge sowie alle von Kornit gelieferten Hilfsmittel sicher aufzubewahren und unverz\u00fcglich an Kornit zur\u00fcckzusenden, nachdem der Auftrag ausgef\u00fchrt oder aus einem beliebigen Grund storniert wurde.<\/li>\n<li>Lizenzerteilung und Gew\u00e4hrung von gewerblichen Schutzrechten<\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1 Jede Partei besitzt oder hat eine Lizenz zur Nutzung der von ihr vor Auftragsabschluss entwickelten Patent-, Urheber-, Marken- oder Musterrechte, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, Fachkenntnisse und sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Eigentumsrechte (zusammen als \u201egewerbliche Schutzrechte\u201c bezeichnet), einschlie\u00dflich aller Modifikationen, Verbesserungen oder \u00c4nderungen dieser bereits vorhandenen gewerblichen Schutzrechte. Sofern bereits vorhandene gewerbliche Schutzrechte in der Lieferung enthalten oder in Verbindung mit der Lieferung genutzt werden (\u201ebereits vorhandene gewerbliche Schutzrechte\u201c), erteilt der Lieferant Kornit eine weltweit g\u00fcltige, unbefristete, einfache, vollst\u00e4ndig bezahlte, geb\u00fchrenfreie Lizenz, diese in den Produkten von Kornit bereits direkt vorhandenen oder integrierten gewerblichen Schutzrechte zu nutzen, auszu\u00fcben, zu vervielf\u00e4ltigen, anzuzeigen, auszuf\u00fchren und davon abgeleitete Versionen zu erstellen. \u00a0 10.2 Vom Lieferanten sind s\u00e4mtliche Lizenzen zu identifizieren und an Kornit s\u00e4mtliche Materialien zu liefern, die zur Erf\u00fcllung der Anforderungen von Lizenzen f\u00fcr Drittanbieter-Software, die in der Lieferung enthalten ist, notwendig sind. Der Lieferant stellt Kornit den Quellcode f\u00fcr jede lizenzierte Software zur Verf\u00fcgung, f\u00fcr die ein Quellcode zur Verf\u00fcgung stehen muss (wie die GNU General Public License). Wenn der Quellcode nicht in dem vom Lieferanten bereits gelieferten Material enthalten war, stellt der Verk\u00e4ufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach entsprechender Aufforderung von Kornit den Quellcode f\u00fcr jede nach einer Open Source-Lizenz lizenzierte Software zur Verf\u00fcgung, f\u00fcr die ein Quellcode zur Verf\u00fcgung stehen muss. 10.3 Wenn die Lieferung vom Lieferanten im Rahmen seiner Erf\u00fcllung dieses Auftrags vorbehaltlich seiner Rechte oder der Rechte von Dritten an bereits vorhandenen gewerblichen Schutzrechten geschrieben, erstellt oder generiert wird, dann stimmt er hiermit zu, s\u00e4mtliche Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte an der und auf die Lieferung und alle in der Lieferung enthaltenen oder zur Lieferung geh\u00f6rigen gewerblichen Schutzrechte an Kornit abzutreten. Diese Lieferung ist dann als \u201eAuftragswerk\u201c bzw. \u201eAuftragsarbeit\u201c anzusehen. Sofern gesetzlich zul\u00e4ssig, verzichtet der Lieferant auf alle Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte an der Lieferung, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf das Recht auf Nennung als Urheber, das Recht auf \u00c4nderung, das Recht auf Schutz vor Verst\u00fcmmelung des Werks und das Recht auf Verhinderung der gewerblichen Verwertung. Der Lieferant unterzeichnet alle notwendigen Dokumente und unterst\u00fctzt Kornit auf dessen Kosten bei der Sicherung, Aufrechterhaltung und Verteidigung aller gewerblichen Schutzrechte an der Lieferung in allen L\u00e4ndern. 10.4 Der Lieferant sichert zu, dass die Ver\u00e4u\u00dferung oder Verwendung der nach diesem Auftrag gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen keine gewerblichen Schutzrechte verletzt bzw. zu keiner Verletzung gewerblicher Schutzrechte beitr\u00e4gt.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>Vertraulichkeit\u037e Werbung<\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1 Unbeschadet aller vom Lieferanten vor dem Auftragsdatum eingegangenen Vertraulichkeitspflichten, die mutatis mutandis weiterhin g\u00fcltig sind, sind alle Informationen, die dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellt wurden oder die dem Lieferanten in Verbindung mit dem Auftrag m\u00f6glicherweise zug\u00e4nglich sind oder von denen er in Verbindung mit dem Auftrag Kenntnis erlangt (\u201evertrauliche Informationen\u201c) streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erf\u00fcllung des Auftrags zu verwenden. Zu vertraulichen Informationen geh\u00f6ren auch die Existenz und die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dieses Auftrags und unter anderem auch alle Informationen oder Daten zu der Lieferung, allgemeinen Gesch\u00e4ftspl\u00e4nen, Kunden, Kosten, Prognosen und Gewinnen. Der Lieferant darf weder seine Gesch\u00e4ftsbeziehung zu Kornit gegen\u00fcber Dritten offenlegen noch die Waren ganz oder teilweise \u00f6ffentlich zeigen, die anhand der Kornit geh\u00f6renden oder von Kornit bereitgestellten Dokumente oder Spezifikationen gefertigt wurden. Der Lieferant sch\u00fctzt die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen mit der gleichen Sorgfalt wie eigene \u00e4hnliche Informationen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt. Unbeschadet des Vorstehenden darf der Lieferant vertrauliche Informationen offenlegen, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist, sofern er Kornit umgehend davon in Kenntnis setzt, damit Kornit eine Schutzanordnung beantragen oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel einlegen kann. Wenn dem Antrag auf Schutzanordnung oder der Einlegung von Rechtsmitteln nicht stattgegeben wird, darf der Lieferant nur die gesetzlich notwendigen Informationen bereitstellen. 11.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kornit darf der Lieferant keine Pressemitteilung, Werbung oder sonstige Offenlegung gegen\u00fcber Dritten ver\u00f6ffentlichen oder genehmigen, in der die Existenz dieses Auftrags geleugnet oder best\u00e4tigt wird oder in der die Bedingungen dieses Auftrags offen gelegt werden.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li>Freistellung und Versicherung<\/li>\n<\/ol>\n<p>12.1 Der Lieferant stellt Kornit, dessen Rechtsvorg\u00e4nger, Rechtsnachfolger, Abtretungsempf\u00e4nger und Kunden (ob direkt oder indirekt) von s\u00e4mtlichen Forderungen, Verlusten, Anspr\u00fcchen, Schadensersatzanspr\u00fcchen und Kosten (einschlie\u00dflich angemessener Anwaltskosten und sonstiger Verfahrenskosten) (nachstehend zusammen als \u201eForderungen\u201c bezeichnet) frei, die ihnen oder einem von ihnen durch (i) eine angebliche Verletzung staatlicher Vorschriften, (ii) eine fahrl\u00e4ssige Handlung, eine Verletzung der Gew\u00e4hrleistung oder Haftung aus unerlaubter Handlung in Verbindung mit der Verwendung der Lieferung\u00a0\u2013 ausgenommen durch eine fahrl\u00e4ssige Handlung von Kornit\u00a0\u2013 und (iii) eine Forderung entstehen, wonach die Lieferung des Lieferanten oder deren Verwendung, Ver\u00e4u\u00dferung oder Einfuhr gewerbliche Schutzrechte verletzt. 12.2 Wenn die Nutzung einer Lieferung untersagt ist (zusammen als \u201everletzende Waren\u201c bezeichnet), dann muss der Lieferanten auf eigene Kosten f\u00fcr Kornit das Recht auf weitere Nutzung oder Erhalt der verletzenden Waren erwirken. Wenn der Lieferant nicht dazu in der Lage ist, muss er auf seine Kosten (und nach Wahl von Kornit): (i) die verletzenden Waren durch eine im Hinblick auf ihre Form, Funktion und Leistung gleichwertige Lieferung ersetzen oder (ii) die verletzenden Waren ohne Beeintr\u00e4chtigung der Form, Funktion oder Leistung so \u00e4ndern, dass sie nicht mehr verletzend sind, oder (iii) alle von Kornit f\u00fcr die verletzenden Waren gezahlten Betr\u00e4ge in voller H\u00f6he erstatten und alle angemessenen, Kornit durch die Ersetzung der verletzenden Waren entstandenen Kosten bezahlen, wenn er nicht in der Lage ist, die verletzenden Waren zu ersetzen oder zu \u00e4ndern. 12.3 Der Lieferant schlie\u00dft alle notwendigen und \u00fcblichen Versicherungen, einschlie\u00dflich der im Folgenden genannten Versicherungen, bei einem ordnungsgem\u00e4\u00df zugelassenen Versicherer oder einem renommierten, mit \u201eA\u201c (oder einer gleichwertigen Bewertung) oder h\u00f6her bewerteten Versicherer ab, um Kornit und sich selbst w\u00e4hrend der gesamten Dauer dieses Vertrags und\/oder eines erforderlichen Zusatzzeitraums vor \u201egeltend gemachten\u201c Versicherungsanspr\u00fcchen zu sch\u00fctzen: (i) eine Haftpflichtversicherung\/Betriebshaftpflichtversicherung, einschlie\u00dflich einer Produkt- und Vertragshaftpflichtversicherung, mit einer Deckung von mindestens 5\u00a0Mio.\u00a0$ pro Schadensfall im gesamten Versicherungszeitraum f\u00fcr Personen- und\/oder Sachsch\u00e4den von Dritten\u037e (ii) eine Produkthaftpflichtversicherung und Gesamthaftpflichtversicherung f\u00fcr abgeschlossene Arbeiten mit einer Deckung von mindestens 5\u00a0Mio.\u00a0$ pro Schadensfall im gesamten Versicherungszeitraum f\u00fcr Personen- und\/oder Sachsch\u00e4den, die Dritten in Verbindung mit den Dienstleistungen und\/oder einem vom Lieferanten und\/oder in dessen Auftrag hergestellten, reparierten, installierten, gelieferten, verkauften, vermarkteten oder anderweitig bearbeiteten Produkt entstehen. Die Versicherung schlie\u00dft Produktr\u00fcckrufe in H\u00f6he von 500.000\u00a0$ ein; (iii) eine Berufshaftpflichtversicherung\/eine Versicherung gegen Fehler und Unterlassungen f\u00fcr die Haftung des Lieferanten f\u00fcr Dritten entstandene Verluste und\/oder Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich Folgesch\u00e4den und\/oder finanziellen Verlusten, die durch seine Erbringung und\/oder unterlassene Erbringung der Dienstleistungen entstehen, mit einer Deckung von mindestens 2\u00a0Mio.\u00a0$ pro Schadensfall im gesamten Versicherungszeitraum\u037e (iv) eine Arbeitsunfallversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung; (v) eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 2\u00a0Mio.\u00a0$ pro Unfall und Erkrankung oder in der am Gesch\u00e4ftssitz des Lieferanten \u00fcblichen H\u00f6he (die h\u00f6here von beiden); (vi) eine Haftpflicht-Exzedentenversicherung (Pauschaldeckung) mit einer Deckung von mindestens 5\u00a0Mio.\u00a0$ im gesamten Versicherungszeitraum zus\u00e4tzlich zur Haftpflichtversicherung\/Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung; und (vii) jede gesetzlich vorgeschriebene Versicherung f\u00fcr Personensch\u00e4den durch Fahrzeuge und eine Kfz-Haftpflichtversicherung f\u00fcr alle eigenen, nicht eigenen, geleasten oder gemieteten und bei der Erf\u00fcllung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge mit einer Deckung von 2\u00a0Mio.\u00a0$ pro Schadensfall f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den. 12.4 Die Versicherungspolicen m\u00fcssen folgende Angaben enthalten: (i) Die Versicherungspolicen gelten in erster Linie f\u00fcr die von Kornit und\/oder in dessen Auftrag abgeschlossenen Versicherungen, wobei der Versicherer auf jede Forderung zu Beitr\u00e4gen f\u00fcr die o.\u00a0g. Versicherungen verzichtet. (ii) Die Policen m\u00fcssen eine weltweite Gebietsgrenzen-Deckung (einschlie\u00dflich USA und Kanada) enthalten. Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in diesem Absatz\u00a012 legt der Lieferant Kornit einen von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter seiner Versicherungsgesellschaft ausgestellten und ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichneten Versicherungsschein vor, in dem Kornit als Mitversicherter in Bezug auf die Haftung f\u00fcr Fehler und\/oder unterlassene Handlungen des Lieferanten und\/oder aller von ihm beauftragten Personen und\/oder in Bezug auf ihre Haftung in Verbindung mit den Produkten und\/oder Waren gem\u00e4\u00df einer Klausel f\u00fcr gegenseitige Haftung genannt und ein Regressverzicht zugunsten von Kornit angegeben ist. Auf entsprechendes Ersuchen legt der Lieferant Kornit eine Kopie dieser Versicherungspolicen vor. Der Lieferant stimmt hiermit dem Erwerb einer zus\u00e4tzlichen Versicherung auf seine Kosten zu, die nach Auffassung von Kornit angesichts der Risiken, die mit der Erf\u00fcllung des Auftrags einhergehen, notwendig ist.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li>K\u00fcndigung<\/li>\n<\/ol>\n<p>13.1 Kornit kann den Auftrag jederzeit (i) vor der Lieferung von Waren, die nicht speziell f\u00fcr Kornit gefertigt wurden, oder (ii) vor der Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne Haftung gegen\u00fcber dem Lieferanten k\u00fcndigen. Wenn Kornit den Auftrag nach dem in 13.1(i) oder (ii) oben festgelegten Zeitraum k\u00fcndigt, haftet Kornit gegen\u00fcber dem Lieferanten f\u00fcr dessen Auslagen, die ihm tats\u00e4chlich und nachweislich vor dem Eingang des K\u00fcndigungsschreibens von Kornit f\u00fcr Arbeiten und Materialien entstanden sind, die nur infolge des Auftrags beschafft wurden und vom Lieferanten nicht f\u00fcr andere Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden k\u00f6nnen. Unter keinen Umst\u00e4nden \u00fcbersteigt die Haftung den Kaufpreis f\u00fcr die gek\u00fcndigten Waren oder Dienstleistungen (\u201eK\u00fcndigungskosten\u201c). 13.2 Kornit hat das Recht, einen Auftrag f\u00fcr speziell gefertigte Waren oder Dienstleistungen zu k\u00fcndigen. In diesem Fall ist die Haftung von Kornit f\u00fcr speziell gefertigte Waren auf die H\u00f6he der K\u00fcndigungskosten beschr\u00e4nkt. 13.3 Zus\u00e4tzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Kornit jeden Auftrag ohne irgendeine Haftung in folgenden F\u00e4llen k\u00fcndigen: (i) bei einer gerichtlich angeordneten oder au\u00dfergerichtlichen Aufl\u00f6sung des Lieferanten\u037e (ii) bei einem Ereignis h\u00f6herer Gewalt, dessen Folgen l\u00e4nger als 6\u00a0Wochen andauern; (iii) bei einer wesentlichen Vertragsverletzung oder einem Leistungsverzug des Lieferanten, die bzw. der nicht innerhalb von 5\u00a0Tagen nach Eingang der Benachrichtigung von Kornit beim Lieferanten abgestellt wird; und (iv) bei einer (nach alleinigem Ermessen von Kornit) Unterlassung des Lieferanten zur Bereitstellung einer angemessenen Leistungsgarantie und\/oder Erf\u00fcllung der finanziellen Voraussetzungen.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li>Streitigkeiten\u00a0\u2013 Geltendes Recht: Der Auftrag und alle Forderungen, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die in Verbindung mit dem oder durch den Auftrag oder durch Vertragsbruch oder angeblichen Vertragsbuch entstehen, sowie deren Auslegung unterliegen dem Recht des Staates Israel unter Ausschluss des Kollisionsrechts. S\u00e4mtliche Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen, die durch die oder in Verbindung mit den Bestimmungen dieser AGB entstehen, unterliegen der ausschlie\u00dflichen Rechtsprechung der zust\u00e4ndigen Gerichte in Tel Aviv, Israel. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den international Warenkauf kommt nicht zur Anwendung.<\/li>\n<li>Staatliche Vorschriften und vertragliche Bedingungen und Bestimmungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>15.1 Der Lieferant erkl\u00e4rt sich zur Einhaltung aller geltenden staatlichen Vorschriften, einschlie\u00dflich Bestimmungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertr\u00e4gen, bereit, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf Zollvorschriften, Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Export von Informationen, Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Umgang mit sanktionierten Personen und Staatsb\u00fcrgern von Embargol\u00e4ndern und Erf\u00fcllung der Anforderungen an die Chancengleichheit. Mit der gebotenen Sorgfalt tr\u00e4gt der Lieferant f\u00fcr die kontinuierliche \u00dcberwachung seiner Lieferkette Sorge, um die Beschaffung oder Verwendung von Rohmetallen aus sogenannten \u201eKonfliktregionen\u201c weltweit zu verhindern, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf Konfliktmaterialien zur direkten oder indirekten Finanzierung oder F\u00f6rderung von bewaffneten Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder einem Nachbarland gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in Absatz\u00a01502 des <i>US Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act<\/i>. Ferner stimmt der Lieferant zu, Kornit bei seinen Bem\u00fchungen zu unterst\u00fctzen, seine Lieferkette vor solchen Konfliktmetallen zu sch\u00fctzen und Kornit auf entsprechende Anfrage seine Sorgfaltsma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung zu stellen. 15.2 Zur absolut sicheren Verwendung der Lieferung ist der Lieferant zu Folgendem verpflichtet: &#8211; Er sorgt daf\u00fcr, dass keine Lieferung einen oder mehrere der gef\u00e4hrlichen Stoffe enth\u00e4lt, die in den Artikeln\u00a04 und 6 der Richtlinie\u00a02011\/65\/EU vom 8.\u00a0Juni 2011, auch RoHS-2-Richtlinie genannt, und in der erweiterten europ\u00e4ischen Richtlinie\u00a02015\/863, auch RoHS-3-Richtlinie genannt, aufgef\u00fchrt sind.<br \/>\n&#8211; Er erf\u00fcllt alle Pflichten in Bezug auf Stoffe, die in der Europ\u00e4ischen Union Beschr\u00e4nkungen unterliegen und\/oder verboten sind, insbesondere Stoffe, die in der europ\u00e4ischen REACH-Verordnung (Verordnung Nr.\u00a01907\/2006) aufgef\u00fchrt sind.<br \/>\n&#8211; Er legt Kornit eine Erkl\u00e4rung vor, die den Anforderungen der europ\u00e4ischen Richtlinie\u00a02011\/65 vom 8.\u00a0Juni 2011 und der europ\u00e4ischen Richtlinie\u00a02015\/863 entspricht.<br \/>\n&#8211; Er h\u00e4lt die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf das Verbot oder die beschr\u00e4nkte Verwendung bestimmter Produkte oder Stoffe ein, die bei Auftragserteilung in der Europ\u00e4ischen Union und in anderen L\u00e4ndern gelten, wenn diese im Auftrag und\/oder in den Spezifikationen angegeben sind, oder die bis zum Lieferdatum der Lieferung m\u00f6glicherweise g\u00fcltig werden. Auf erste Anfrage von Kornit legt der Lieferant Kornit alle nach den oben genannten Bestimmungen und Vorschriften notwendigen Nachweise vor, die w\u00e4hrend der gesetzlichen Frist f\u00fcr die Aufbewahrung von Dokumenten von Zeit zu Zeit ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Der Lieferant ist zur Einhaltung des Kornit SQM (SUPPLIER QUALITY MANUAL; Qualit\u00e4tshandbuch f\u00fcr Lieferanten) und insbesondere der Kornit MRSL (<a href=\"\/?page_id=1886\">https:\/\/www.kornit.com\/kornit-chemicals-policy\/<\/a>) verpflichtet.<\/p>\n<p>15.3 Der Lieferant best\u00e4tigt und sichert Kornit zu, dass alle Lieferungen, mit denen die in den geltenden staatlichen Vorschriften festgelegten Gefahrstoffe in R\u00e4umlichkeiten von Kornit oder eines Kunden von Kornit gelangen, ordnungsgem\u00e4\u00df gekennzeichnet sind und in geeigneten Containern mit beiliegendem MSDB (Materialsicherheitsdatenblatt) geliefert werden. Jede Lieferung mit Materialien oder Stoffen, die nach staatlichen Vorschriften (wie u.\u00a0a. der California Proposition 65) reguliert sind, ist ordnungsgem\u00e4\u00df offenzulegen, zu kennzeichnen, zu verpacken und mit beiliegendem Materialsicherheitsdatenblatt und sonstigen, nach den geltenden staatlichen Vorschriften erforderlichen Dokumenten zu liefern. Materialien, die nach staatlichen Vorschriften verboten sind, wie u.\u00a0a. Asbest, Asbest mit Materialien und polychlorierte Biphenyle, d\u00fcrfen in keine Lieferung oder keine R\u00e4umlichkeiten von Kornit oder dessen Kunden gelangen.<\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li>Datenschutz<\/li>\n<\/ol>\n<p>16.1 Zur Bearbeitung und Verwaltung des Auftrags und unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung muss Kornit Ihre personenbezogenen Daten (oder gegebenenfalls personenbezogene Daten des Ansprechpartners (der Ansprechpartner) des Lieferanten) erheben und verarbeiten. Kornit darf diese personenbezogenen Daten nur f\u00fcr die oben genannten Zwecke verwenden. Kornit darf diese personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten, sofern dies f\u00fcr seine gesch\u00e4ftlichen und betrieblichen Zwecke erforderlich ist (einschlie\u00dflich IT-Dienstleistern, wie Cloud-Anbietern). 16.2 Bitte best\u00e4tigen Sie bei der Bereitstellung solcher personenbezogenen Daten an Kornit, dass Sie in die Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten, wie oben beschrieben, einwilligen. Bitte best\u00e4tigen Sie auch Ihr Einverst\u00e4ndnis damit, dass Kornit oder einer seiner Zulieferer, eine seiner Konzerngesellschaften oder einer seiner Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr die oben genannten Zwecke auf Ihre Daten zugreifen darf und dass der Datenzugriff m\u00f6glicherweise von au\u00dferhalb Ihres Landes erfolgt.<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li>Sonstige Bestimmungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>17.1 Abtretungsverbot: Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kornit darf der Lieferant seine Rechte oder Pflichten nicht \u00fcbertragen oder abtreten. Jeder \u00dcbertragungs- oder Abtretungsversuch des Lieferanten ohne diese Zustimmung ist null und nichtig. 17.2 Haftungsbeschr\u00e4nkung: Sofern gesetzlich zul\u00e4ssig, haften Kornit und dessen Tochtergesellschaften unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr entgangene Einnahmen oder Gewinne, beil\u00e4ufig entstandene, konkrete, Strafe einschlie\u00dfende oder Folgesch\u00e4den. 17.3 Nicht restriktive Beziehung: Kornit darf nicht daran gehindert werden, eine andere Lieferung mit den gleichen oder \u00e4hnlichen Funktionen und der gleichen oder \u00e4hnlichen Leistung wie die nach diesem Auftrag vorgesehene Lieferung selbst\u00e4ndig zu entwickeln, von anderen Dritten zu erwerben, zu vertreiben oder zu vermarkten. \u00a0 Aktualisierte Fassung von August 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN VON KORNIT DIGITAL F\u00dcR BESTELLUNGEN Allgemeine Bestimmungen\u00a0\u2013 Annahme: In Verbindung mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist die Bestellung (zusammen als \u201eAuftrag\u201c bezeichnet) ein Angebot von Kornit Digital Ltd. und seinen verbundenen Unternehmen (\u201eKornit\u201c) zum Kauf der in der Bestellung beschriebenen Artikel bei dem in der Bestellung genannten Lieferanten (\u201eLieferant\u201c). 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