BITTE LESEN SIE DIE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN BEI DER ANSCHAFFUNG, LIZENZIERUNG UND/ODER NUTZUNG DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH IHRE VERWENDUNG STIMMEN SIE DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU. DIES SIND DIE AKTUELLEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN („VERTRAG“) VON KORNIT DIGITAL LTD. UND/ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN („KORNIT“), DIE FÜR DEN KAUF VON DRUCKSYSTEMEN („SYSTEM(EN)“), TINTEN UND VERBRAUCHSMATERIALIEN (ZUSAMMEN ALS „VERBRAUCHSMATERIALIEN“ BEZEICHNET), ZUSÄTZLICHEN FUNKTIONEN ODER ERSATZTEILEN („TEILEN“), LIZENZEN DER ZUGEHÖRIGEN SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT), EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN ODER BEIGEFÜGTEN DOKUMENTATION (WOBEI DIE SYSTEME, SOFTWARE, VERBRAUCHSMATERIALIEN UND TEILE ZUSAMMEN ALS „PRODUKTE“ BEZEICHNET WERDEN) UND/ODER DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN (WIE UNTEN DEFINIERT) GELTEN UND FÜR IHRE RECHTE ALS NATÜRLICHE PERSON, DIE RECHTE IHRES ARBEITGEBERS ODER EINER ANDEREN IN IHREM NAMEN HANDELNDEN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON („KÄUFER“) FÜR DIE NUTZUNG DIESER PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN MASSGEBEND SIND – GLEICHGÜLTIG, OB SIE DIREKT BEI KORNIT IM WEGE EINER BESTELLUNG ODER KAUFVEREINBARUNG ODER ÜBER EINEN ZUGELASSENEN VERTRETER VON KORNIT ERWORBEN WURDEN.
- DEFINITIONEN
„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Partei dieses Vertrags alle Gesellschaften, Partnerschaften, Joint Ventures oder sonstigen juristischen Personen, die eine Vertragspartei beherrscht, von einer Vertragspartei beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen, wobei „Beherrschung“ den Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile an diesem Unternehmen oder die sonstige Befugnis zur Geschäftsführung dieses Unternehmens bedeutet. In Bezug auf Kornit schließt „verbundenes Unternehmen“ unter anderem folgende Gesellschaften ein: Kornit Digital UK Ltd., Kornit Digital Technologies Ltd., Kornit Digital Asia Pacific Ltd., Kornit Digital Europe GmbH, Kornit Digital North America Inc und Kornit Digital Japan KK. „Dead on Arrival“ bedeutet, dass ein Ersatzteil bei seinem Eintreffen beim Käufer nachweislich defekt oder beschädigt ist (gleichgültig, ob es unvollständig geliefert wurde oder bei Eingang nachweislich beschädigt ist). „Malware“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben Trojaner und sonstige schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripts, Agenten oder Programme. „Bestellung“ bedeutet die Bestelldokumente für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich zugehöriger Anlagen – eine Vereinbarung, die zwischen dem Käufer und Kornit direkt oder einem zugelassenen Vertreter von Kornit abgeschlossen wird. Bestellungen schließen den vorliegenden Vertrag als festen Bestandteil ein. Wird eine Bestellung mit einem Vertreter von Kornit unterzeichnet, so hat Kornit nur die in diesem Vertrag oder einem direkt mit Kornit unterzeichneten speziellen Vertrag beschriebene Verpflichtung und keine weitere Verpflichtung gegenüber dem Käufer gemäß dieser nicht mit Kornit unterzeichneten Bestellung. In der Bestellung ist angegeben, ob das Produkt neu, gebraucht oder generalüberholt ist. „Generalüberholt“ bedeutet Produkte, die aus verschiedensten Gründen an Kornit zurückgesandt und dann einer gründlichen Generalüberholung unterzogen wurden, wobei diese Generalüberholung einen Diagnosetest, den Austausch defekter Teile, eine gründliche Reinigung und Inspektion sowie eine Neuverpackung einschließen kann. „Dienstleistungen” bedeutet Dienstleistungen, die der Käufer im Rahmen des Produktkaufs käuflich erwirbt oder erhalten darf. Gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien kann der Käufer diese Dienstleistungen von Kornit oder einem zugelassenen Vertreter von Kornit erhalten. Wenn der Käufer Dienstleistungen von einem Vertreter von Kornit erhalten soll, so hat Kornit nur die in diesem Vertrag oder einem direkt mit Kornit unterzeichneten speziellen Vertrag beschriebene Verpflichtung und keine weitere Verpflichtung gegenüber dem Käufer für diese Dienstleistungen, die nicht schriftlich bei Kornit selbst erworben werden. „Software“ bedeutet jede zum System gehörige Software, wie unter anderem Kornit Konnect. „Updates der Softwareversion“ bedeutet alle veröffentlichten Änderungen und Korrekturen der gedruckten Dokumentation sowie Korrekturen und neuen Versionen des Systems, die Kunden von Kornit mit einem Servicevertrag ohne Zusatzkosten oder nur gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr generell zur Verfügung gestellt werden. Updates schließen keine Optionen oder zukünftigen Systeme ein, die von Kornit separat verkauft werden. „Allgemeine Nutzungsdaten“ bedeutet nur betriebsrelevante und technische Informationen, die durch ein Remote-Supportsystem oder durch das Produkt und/oder durch eine damit verbundene digitale Ressource, wie eine Website (die „Website“), erhalten werden. Diese betriebsrelevanten und technischen Informationen sind zur Überwachung und Optimierung der Leistung und Effizienz, zur Analyse sowie zur Lösung von Betriebsproblemen und für Wartungszwecke notwendig. Sie schließen Daten zu Produktivität, Nutzung/Auslastung, Tintenverbrauch, Wartungsprofilen, Fehlern und Fehlfunktionen ein. Das Produkt und/oder die Website können auch personenbezogene Daten zur konkreten Nutzung des Systems erheben.
- DRITTANBIETER UND BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRETER
Kornit kann Produkte und/oder Dienstleistungen für diese Produkte gemäß einer direkt bei Kornit oder über einen unserer zugelassenen Vertreter schriftlich aufgegebenen Bestellung oder gemäß sonstigen Kauf- oder Servicevereinbarungen anbieten. Jeder Erwerb von Drittanbieter-Produkten oder -Dienstleistungen durch den Käufer, wie unter anderem Transport, Versicherung, Schulungen, Wartungsdienste, Implementierung, Installation, Support, kundenspezifische Anpassung, Software und sonstige Dienstleistungen, und jeder Datenaustausch zwischen dem Käufer und einem Drittanbieter/zugelassenen Vertreter erfolgt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem betreffenden Drittanbieter/zugelassenen Vertreter gemäß den zwischen dem Käufer und dem Drittanbieter/zugelassenen Vertreter schriftlich vereinbarten Bedingungen, einschließlich Lizenzbedingungen und Haftungs-/Gewährleistungsausschlüssen. Abgesehen von den in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer Bestellung, einer mit Kornit direkt unterzeichneten Kauf- oder Servicevereinbarung genannten Bedingungen bietet Kornit keine Gewährleistung oder keinen Support für bzw. übernimmt keine Haftung in Bezug auf Drittanbieter-Produkte oder -Dienstleistungen, einschließlich Produkten, die über einen zugelassenen Vertreter von Kornit erworben werden – gleichgültig, ob diese von Kornit als „zertifiziert“ oder anderweitig bezeichnet sind. In solchen Fällen erhält der Käufer die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannten Gewährleistungen, Support- und Dienstleistungen direkt vom betreffenden Drittanbieter/zugelassenen Vertreter.
- ALLGEMEINE NUTZUNGSDATEN
- Der Käufer bestätigt hiermit, dass ihm bekannt ist, dass die in die Systeme integrierte Software sowie die Website allgemeine Nutzungsdaten erheben und speichern können. Der Käufer erkennt an, dass Kornit allgemeine Nutzungsdaten direkt oder über seine bevollmächtigten Vertreter per Funkverbindung oder Direktzugriff aus den betreffenden Systemen und/oder von der Website abrufen darf. Personenbezogene Daten in Bezug auf die konkrete Nutzung des Systems werden gemäß der Datenschutzerklärung von Kornit, die auf https://www.kornit.com/de/datenschutzerklarung-von-kornit/ zu finden ist, entweder durch die Verwendung des Systems oder durch die Website erhoben und verarbeitet.
- Eigentumsrechte an allgemeinen Nutzungsdaten: Im Verhältnis zwischen Kornit und dem Käufer ist der Käufer der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte, Eigentumsrechte und Anrechte an den allgemeinen Nutzungsdaten.
- Kornit hat eine gebührenfreie, weltweit gültige, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung der allgemeinen Nutzungsdaten. Das schließt auch die Aufnahme der aus den allgemeinen Nutzungsdaten gewonnenen Erkenntnisse oder die Aufnahme von Anregungen, Verbesserungsvorschlägen, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen, die vom Käufer gemacht werden oder aus den allgemeinen Nutzungsdaten resultieren, in das System von Kornit ein. Derartige Erweiterungen, Änderungen, Verbesserungen und/oder neuen Erfindungen oder Ideen mit Ausnahme der allgemeinen Nutzungsdaten selbst sind das alleinige Eigentum von Kornit. Der Käufer verzichtet hiermit auf sämtliche Rechte an ihnen. Sollte Kornit auf Basis der Analyse dieser allgemeinen Nutzungsdaten oder anderweitig Produkt-, Software- oder Serviceverbesserungen entwickeln, so können diese Produkt-, Software- und/oder Serviceverbesserungen dem Käufer in Zukunft angeboten werden, um die mögliche Nutzung und die Funktionen der Produkte zu verbessern und zu erweitern.
- GEFAHR, ANRECHTE UND EIGENTUMSRECHTE
- Sämtliche Rechte, Anrechte und Eigentumsrechte an Produkten sowie und alle Gefahren des Verlusts und der Beschädigung von Produkten gehen gemäß den vereinbarten INCOTERMS am Lieferort, der in der vom Käufer ausgestellten und von Kornit bestätigten Bestellung angegeben ist, an den Käufer über. Ungeachtet des Vorstehenden bleiben die Produkte bis zum vollständigen Zahlungseingang das Eigentum von Kornit, es sei denn, dass der Käufer die Produkte vor dem vollständigen Zahlungseingang in seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verwenden darf. Vor dem vollständigen Zahlungseingang bei Kornit darf der Käufer die Produkte nicht veräußern, mietweise überlassen oder anderweitig darüber verfügen. Er muss sie mit der gebotenen Sorgfalt am ursprünglichen Aufstellungsort behandeln und dafür sorgen, dass sie frei von Pfand-, Sicherungs- und sonstigen Rechten sind. Der Käufer sorgt für den einwandfreien Betriebszustand der Produkte, versichert die Produkte gegen sämtliche Verlust- oder Beschädigungsrisiken für Kornit und informiert den Vermieter seiner Räumlichkeiten, dass Kornit Eigentümer der Produkte ist. Bis zum vollständigen Zahlungseingang hat Kornit das Recht, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und/oder weiter zu veräußern. Der Käufer erklärt sich zur Einhaltung aller lokalen Auflagen bereit, damit Kornit den in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Eigentumsvorbehalt anmelden oder durchsetzen kann. Auch nach dem Übergang des Eigentums an den Produkten ist der Käufer zur Erfüllung aller hierin genannten Bedingungen, insbesondere der in den Absätzen 5.1 und 6 weiter unten genannten Einschränkungen in Bezug auf die Produkte verpflichtet. Kornit hat alle Rechte, Anrechte und Eigentumsrechte an den Kisten und sonstigen Verpackungsmaterialien der Produkte und holt diese beim Käufer ab, sofern dies gemäß Absatz 1 erforderlich ist.
- Ungeachtet des Vorstehenden hat und/oder behält sich Kornit sämtliche Rechte, Anrechte und Eigentumsrechte am gesamten geistigen Eigentum vor, einschließlich Ideen, Konzepten, Verfahren, Erfindungen, Technologien, Prozessen, Methoden, Patenten und Rechten an den Produkten und Softwareprogrammen (und allen in den Produkten integrierten Bildern, Fotografien, Animationen, Video- und Audiodateien, Musiktiteln und Texten), Marken, Urheberrechten und Handelsbezeichnungen in Bezug auf die bzw. in den Produkten und deren Erstellung sowie allen daran vorgenommenen Änderungen oder Verbesserungen (nachstehend, einschließlich der Software, zusammen als „geistige Eigentumsrechte von Kornit“ bezeichnet). Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Programmcode, die technische Dokumentation, die technischen Daten, Anweisungen, Struktur, Abfolge und Organisation der Software, einschließlich der Software selbst, ein wertvolles Eigentumsrecht von Kornit sind. Ferner erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass ihm nur eine Lizenz für die Software erteilt, die Software ihm also nicht verkauft wird, und dass Kornit sämtliche Eigentumsrechte und Anrechte an der Software und Dokumentation und allen Nachfolgeversionen hat, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Datenträger sie bei Kornit gespeichert sind. Zu keinem Zeitpunkt erwirbt der Käufer ein Anrecht auf die geistigen Eigentumsrechte von Kornit.
- SOFTWARE-LIZENZ
- Gemäß den Bedingungen und Einschränkungen in diesem Vertrag erteilt Kornit dem Käufer eine einfache, nicht übertragbare, widerrufbare und zeitlich befristete Lizenz, das (die) zugehörige(n) Softwareprogramm(e) in ausführbarer Form und die Begleitdokumentation („Dokumentation“) für interne Zwecke und nur in Verbindung mit den zugehörigen Produkten zu verwenden. Der Käufer erkennt an, dass die Software möglicherweise auch weiteren Bedingungen unterliegt, die in ausführbaren oder elektronischen Lizenzvereinbarungen festgelegt sind, welche für die lizenzierte Software maßgebend sind. Alle hierin oder darin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Kornit vorbehalten.
- Der Käufer darf die Software oder Dokumentation weder direkt noch indirekt ändern, erweitern, anpassen, übersetzen, verbessern, davon abgeleitete Versionen erstellen, disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln, in menschenlesbare Form umwandeln oder technische Mechanismen umgehen, die den Zugriff auf den Quellcode der Software ganz oder teilweise steuern oder eine Abweichung davon zulassen, kopieren, veräußern, abtreten, verleasen, vermieten, übertragen, abtreten, verteilen oder in Unterlizenz vergeben. Er darf die Software oder Dokumentation weder im Rahmen einer Timesharing-Vereinbarung oder auf sonstige unzulässige Weise verwenden noch einem Dritten das Vorgenannte gestatten oder die Software separat auf eine Weise verwenden, dass sie kein integrierter Bestandteil der Produkte ist. Außerdem wird dem Käufer keine Lizenz in Form eines menschenlesbaren Codes der Software (Quellcode) erteilt. Abgesehen von den in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Rechten werden dem Käufer keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, den geistigen Eigentumsrechten von Kornit oder sonstigen Rechten in Bezug auf die Software oder die Dokumentation gewährt.
- Vorbehaltlich der hierin genannten Einschränkungen wird die Software zur Verwendung auf einem vom Käufer erworbenen oder geleasten Produkt für interne Zwecke lizenziert.
- Der Käufer erkennt an, dass für die Nutzung der Software möglicherweise ein oder mehrere kompatible Geräte und ein Internetzugang sowie der gelegentliche Erhalt von Updates oder Upgrades erforderlich sind. Da für die Verwendung des Produkts Hardware, Software und ein Internetzugang notwendig sind, kann sich die Leistung dieser Faktoren darauf auswirken, ob der Käufer das Produkt verwenden kann. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er für diese Systemanforderungen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können, selbst verantwortlich ist.
- Von Zeit zu Zeit kann Kornit seine Software ändern oder aktualisieren. Diese aktuellen (Updates) und geänderten Versionen können separat gegen Bezahlung einer Gebühr gemäß den zum fraglichen Zeitpunkt gültigen Update-Preisen, Richtlinien und Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
- NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- Der Käufer ist für die Vorbereitung, Wartung und Pflege seines Standorts gemäß den Anforderungen erforderlich, die in dem von Kornit zur Verfügung gestellten Leitfaden für die Standortvorbereitung festgelegt sind.
- Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen darf der Käufer (i) einem Dritten den Zugriff auf die Software nur im hiernach zulässigen Rahmen gestatten, (ii) auf Basis der Produkte und/oder der Software keine davon abgeleiteten Versionen erstellen, (iii) die Produkte und/oder die Software ganz oder teilweise nur für das eigene Intranet oder für eigene Geschäftszwecke kopieren oder spiegeln, (iv) die Produkte und/oder die Software nicht zurückentwickeln oder auf deren Basis keine Versionen zusammenstellen, (v) nicht auf die Software und/oder Produkte zugreifen, um Leistungsmerkmale, Funktionen oder Grafiken der Produkte und/oder der Software zu kopieren, (vi) Patente, Urheberrechte oder sonstige Eigentumsvermerke in den Produkten (oder in der Software) nicht ändern, manipulieren oder entfernen, (vii) die Verbrauchsmaterialien nicht nach ihrem auf dem Etikett jedes Verbrauchsmaterial-Behälters angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum verwenden, viii) die Verbrauchsmaterialien nicht an Dritte weiter veräußern, sondern nur für eigene Geschäftszwecke nutzen, (ix) die Verbrauchsmaterialien nur gemäß den Nutzungsanleitungen und/oder Anweisungen von Kornit, die dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden, verwenden oder (x) die Produkte und/oder die Software nicht auf eine Weise bedienen oder nutzen, die gegen geltende gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, oder Handlungen zulassen, die die Rechte von Kornit beeinträchtigen oder dem Qualitätsimage der Produkte, dem Geschäft, dem Ruf, den geistigen Eigentumsrechten oder sonstigen wertvollen Vermögenswerten oder Rechten von Kornit schaden.
- Durch jede Verletzung der in Absatz 6.2 oben genannten Bestimmungen werden sämtliche Gewährleistungen und Zusicherungen von Kornit nach diesen Nutzungsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen zwischen Kornit und dem Käufer, wie unter anderem Serviceverträge oder Verträge zu den Preisen von Verbrauchsmaterialien, unwirksam.
- Wenn der Käufer die Produkte an einen Dritten vermietet, verleast, veräußert oder die Systeme und/oder Teile anderweitig an einen Dritten überträgt, stimmt er zu, dass der betreffende Dritte zur Einhaltung der Bestimmungen in den Absätzen 3 (Allgemeine Datennutzung), 4 (Gefahr, Anrechte und Eigentumsrechte), 5 (Software-Lizenz) und 6 (Nutzungsbeschränkungen) dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen als Voraussetzung für die Veräußerung, Vermietung, Verleasung oder sonstige Übertragung verpflichtet ist. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der Käufer nur für die an einen Dritten in Verbindung mit dieser Vermietung, Verleasung, Veräußerung oder anderweitigen Übertragung des Systems übertragenen allgemeinen Nutzungsdaten verantwortlich ist.
- VERTRAULICHKEIT
Der Käufer ist zur Geheimhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Bedingungen, zu denen Produkte, Dienstleistungen oder Software verkauft oder lizenziert werden, sowie aller von Kornit oder einem Vertreter von Kornit in Verbindung mit den Produkten, Dienstleistungen oder Software erhaltenen Informationen, Zeichnungen, Designs oder Handbücher verpflichtet, die mit dem Vermerk „vertraulich“ oder „Eigentum von Kornit“ versehen sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Der Käufer darf solche Informationen nur, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Dritten gegenüber offenlegen. In diesem Fall muss der Käufer Kornit unverzüglich davon in Kenntnis setzen, damit Kornit eine Schutzverfügung beantragen oder sonstige geeignete Rechtsmittel einlegen kann. Wenn dem Antrag auf eine Schutzverfügung oder der Einlegung von Rechtsmitteln nicht stattgegeben wird, darf der Käufer nur die rechtlich notwendigen Informationen vorlegen.
- GEWÄHRLEISTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
- Gewährleistungen von Kornit für das System:
- Kornit sichert zu, dass jede Systemkomponente ab dem Lieferdatum des Systems (auf Basis der geltenden Incoterms) für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Installationsdatum des (neuen oder generalüberholten) Systems oder während der ersten drei (3) Monate ab dem tatsächlichen Installationsdatum eines gebrauchten Systems (sofern beim Direktkauf bei Kornit nichts anderes in der Bestellung festgelegt ist) („Gewährleistungsfrist“) im Wesentlichen den technischen Daten bzw. Spezifikationen von Kornit entspricht. Kornit sichert allerdings nicht den unterbrechungs- oder fehlerfreien Systembetrieb zu. Wenn der Käufer den Termin für diese Installation durch Kornit mehr als dreißig (30) Tage nach der Lieferung vereinbart oder hinauszögert, beginnt die Gewährleistungsfrist am 31. Tag nach der Lieferung. Gemäß dieser beschränkten Gewährleistung für das System besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers darin, alle Komponenten, die nachweislich Material- oder Fertigungsfehler aufweisen, nach Ermessen von Kornit reparieren oder durch neue oder generalüberholte Teile austauschen zu lassen.
- Die Kosten für Reparaturen oder Austauschteile innerhalb der Gewährleistungsfrist sind von Kornit zu tragen, Davon ausgenommen sind Reisekosten und Spesen, die Kornit in Verbindung mit der Erbringung von Garantieleistungen („Kosten“) entstehen und dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Kornit entstandene Kosten müssen der Kostenerstattungsrichtlinie von Kornit entsprechen und sind dem Käufer zum Selbstkostenpreis, d. h. ohne Aufschlag, in Rechnung zu stellen. Ungeachtet des Vorstehenden unterliegt der Austausch von Druckköpfen bestimmten Beschränkungen gemäß dem beigefügten Anhang A.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der neuen oder generalüberholten Teile sendet der Käufer die defekten Teile auf eigene Kosten an die regionale Niederlassung von Kornit zurück. Wenn der Käufer die defekten Teile nicht innerhalb der oben genannten Frist zurücksendet, wird ihm eine Gebühr für die nicht zurückgesandten Teile in Rechnung gestellt. Die oben genannten Rechtsmittel stehen nur zur Verfügung, wenn Kornit innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich benachrichtigt wird und eine angemessene Möglichkeit zur Behebung dieser Defekte oder Mängel erhält. Ausgetauschte Teile können neu oder generalüberholt sein.
- Innerhalb von höchstens sieben (7) Tagen nach Eingang informiert der Käufer Kornit über ein mutmaßlich „Dead on Arrival“-Teil (bzw. innerhalb von höchstens sechs (6) Tagen, wenn das betreffende Teil von einem bevollmächtigten Vertreter von Kornit geliefert wurde). Sofern der Teileaustausch genehmigt wird, sendet der Käufer das „Dead on Arrival“-Teil nach Erhalt der erforderlichen Dokumentation innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Austauschteils an die regionale Niederlassung von Kornit zurück. Kornit behält das Recht, dem Kunden Teile, die nicht rechtzeitig und/oder ohne die erforderliche Dokumentation zurückgesandt werden, in Rechnung zu stellen.
- Während der Gewährleistungsfrist bietet Kornit einen Remote-Support während der normalen Geschäftszeiten in der betreffenden regionalen Niederlassung von Kornit (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr). Remote-Support außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder an Sonn- und Feiertagen in der betreffenden regionalen Niederlassung wird gemäß dem üblichen Stundensatz von Kornit in Rechnung gestellt.
- Die Gewährleistungspflichten von Kornit nach diesen Nutzungsbedingungen in Bezug auf teilweise oder vollständig notwendige Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Austauschteile können durch folgende Umstände beeinträchtigt sein: (i) Naturkatastrophen, Feuer- oder Wasserschäden, elektrische Störungen, schuldhafte oder fahrlässige Handlungen des Käufers oder sonstige Umstände, die von Kornit nicht zu vertreten sind, (ii) unsachgemäße oder unbefugte Nutzung oder Änderung des Systems, wie unter anderem Nutzung von ungeeigneten oder nicht konformen Verdünnern, Lösemitteln, Tinten oder sonstigen Verbrauchsmaterialien, wenn Kornit vertretbar feststellt, dass die Beschädigung des Systems vermutlich auf diese Nutzung zurückzuführen ist, (iii) Installation, Änderung oder Reparatur durch nicht von Kornit autorisierte Techniker, (iv) Abweichung von empfohlenen Wartungsverfahren, Nichteinhaltung der Spezifikationen, des Leitfadens für die Standortvorbereitung, der Angaben in den Benutzerhandbüchern und Anweisungen, Entfernung der Systeme vom ursprünglichen Aufstellungsort, ungewöhnliche Belastung, Stromausfall oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen am Aufstellungsort oder (v) Viren, Würmer oder ähnliche Malware, die nicht durch Kornit in das System gelangen.
- Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Käufer berechtigt, weitere Supportleistungen gemäß den Bedingungen zu erwerben, die in einer separaten Vereinbarung zwischen ihm und Kornit zu vereinbaren sind.
- Gewährleistungen von Kornit für die Software: Die für die Software gültigen Gewährleistungen sind im Produkthandbuch zur Software oder in der Software selbst in Papier- oder elektronischer Form angegeben. Sofern darin nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, wird die Software „ohne Mängelgewähr“ oder Gewährleistung jedweder Art lizenziert. Kornit lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich der Zusicherung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Gewährleistung wegen Rechtsmängeln und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.
- Spezifikationen: Kornit behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Produkte und der Software zu ändern, sofern sich diese Änderungen nicht nachteilig auf ihre Leistung auswirken.
- Gegenseitige Zusicherungen: Beide Parteien erklären und sichern zu, dass (i) sie zum Abschluss dieses Vertrags rechtlich befugt sind und (ii) keine Malware an die andere Partei übertragen.
- Haftungsausschluss: MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSATZ 8 OBEN LEHNT KORNIT JEDE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, DIE SOFTWARE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN UND, SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSDRÜCKLICH ZUSICHERUNGEN, WIE UNTER ANDEREM DIE ZUSICHERUNG DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AB. DIE NACH DIESEM VERTRAG GEGEBENENFALLS VORGESEHENEN RECHTSMITTEL SIND DIE ALLEINIGEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS.
- GEGENSEITIGE FREISTELLUNG
- Freistellung durch Kornit: Kornit hilft dem Käufer bei der Bestreitung von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Forderung“), die von einem Dritten gegen den Käufer erhoben oder angestrengt werden, wonach die nach diesem Vertrag zulässige Verwendung der Produkte, Software und/oder Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder widerrechtlich aneignet, und stellt den Käufer von den gegen ihn gerichtlich verhängten Schadensersatzzahlungen und angemessenen Anwaltskosten frei, die dem Käufer in Verbindung mit derartigen Forderungen entstehen. Das setzt allerdings voraus, dass der Käufer (a)den Käufer unverzüglich schriftlich über die Forderung informiert, b) dem Käufer die alleinige Kontrolle über die Bestreitung und Befriedigung der Forderung überlässt und (c) Kornit nach dessen alleinigem Ermessen und auf dessen Kosten angemessen unterstützt, um für den Käufer das Recht auf weitere Nutzung der Produkte, Software und/oder Dienstleistungen zu erwirken, Komponenten zu reparieren oder zu ändern, damit die Produkte, Software und/oder Dienstleistungen keine Verletzung mehr darstellen oder den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis abzüglich zwanzig (20 %) Prozent für jedes Jahr oder Teil eines Jahres zurückzuerstatten, das seit dem Kaufdatum verstrichen ist Ungeachtet des Vorstehenden hat Kornit nach diesem Vertrag keine Verpflichtung in Bezug auf eine Forderung oder Klage, wonach die Produkte, Software und/oder Dienstleistungen nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden, für Änderungen, die von Dritten, d. h. nicht von Kornit selbst vorgenommen wurden, oder für Forderungen, die auf die Verwendung der Produkte, Software und/oder Dienstleistungen in Verbindung mit anderen Softwareprogrammen, Produkten oder Mitteln zurückzuführen sind, wenn die Produkte, Software und/oder Dienstleistungen ohne deren Verwendung ansonsten keine Verletzung dargestellt hätten.
- Freistellung durch den Käufer: Der Käufer hilft Kornit bei der Bestreitung von Forderungen, die von einem Dritten gegen Kornit erhoben werden, wonach die käuferseitige Verwendung der Produkte, Software und/oder Dienstleistungen (und nicht die Produkte, Software und/oder Dienstleistungen selbst, wie in Absatz 9.1 oben beschrieben), einschließlich der Verletzung dieses Vertrags, die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder widerrechtlich aneignet oder gegen geltendes Recht verstößt, und stellt Kornit von den gegen Kornit gerichtlich verhängten Schadensersatzzahlungen und angemessenen Anwaltskosten frei, die Kornit in Verbindung mit derartigen Forderungen entstehen. Das setzt allerdings voraus, dass Kornit (a) den Käufer unverzüglich schriftlich über die Forderung informiert, (b) dem Käufer die alleinige Kontrolle über die Bestreitung und Befriedigung der Forderung überlässt (sofern der Käufer eine Forderung nicht vor dem Eingang der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kornit zu dieser Befriedigung befriedigen kann) und (c) dem Käufer auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung leistet.
- Ausschließliches Rechtsmittel: Dieser Absatz 10 (gegenseitige Freistellung) nennt die alleinige Verpflichtung der freistellenden Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der freigestellten Partei gegen die andere Partei bei den in diesem Absatz beschriebenen Arten von Forderungen.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG EINER PARTEI, DIE DURCH DIESEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHT, SEI ES HAFTUNG AUS VERTRAG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER NACH EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN VOM KÄUFER AN KORNIT GEZAHLTEN GESAMTBETRAG FÜR DIE SPEZIELLEN PRODUKTE, SOFTWAREPROGRAMME UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, GEGEN DIE EINE FORDERUNG ERHOBEN WIRD.
- AUSSCHLUSS VON FOLGE- UND ZUGEHÖRIGEN SCHÄDEN: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR UNMITTELBARE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, STRAFE EINSCHLIESSENDE ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART – OB AUS VERTRAG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER NACH EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG.
- KÜNDIGUNG
- Kündigung des Vertrags: Die nach diesem Vertrag gewährten Rechte sind zeitlich unbefristet, sofern der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, wie nachstehend angegeben. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den vorliegenden Vertrag und ihre Geschäftsbeziehung zur anderen Partei jederzeit nach einer Vertragsverletzung der anderen Partei zu kündigen, wobei diese Kündigung dann unmittelbar nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei wirksam wird. Nach der Kündigung ist der Käufer verpflichtet, die Verwendung der Software, einschließlich der in die Produkte integrierten Software, sofort einzustellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien zu löschen oder zu vernichten. Aufgrund der Kündigung dieses Vertrags durch Kornit oder den Käufer aus einem beliebigen Grund hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Erstattung oder Ermäßigung für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil dieses Vertrags oder eines Support- oder Wartungsvertrags.
- Auch nach der Kündigung weiterhin gültige Bestimmungen: 2 (Drittanbieter und bevollmächtigte Vertreter), 3 (Allgemeine Nutzungsdaten), 4 (Gefahr, Anrechte und Eigentumsrechte), 6 (Nutzungsbeschränkungen), 7 (Vertraulichkeit), 5 (Haftungsausschluss), 9 (Gegenseitige Freistellung), 10 (Haftungsbeschränkung), 12 (Allgemeine Bestimmungen) und sonstige Klauseln, die aufgrund ihrer Art nach der Kündigung weiterhin gültig bleiben sollten, bleiben auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags weiterhin gültig.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Transportverpackungen und Batterien oder Akkus sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte („EEAG“): Verpflichtung von Kornit zur Rücknahme: Sofern nichts anderes mit dem Käufer gemäß der Bestellung vereinbart ist und nur soweit dies nach verschiedenen europäischen Richtlinien und geltenden Rechtsvorschriften zwingend erforderlich ist, sorgt Kornit für die Abholung und fachgerechte Entsorgung der von Kornit gelieferten Transportverpackungen (z. B. Transportkisten), Batterien, Akkus und EEAG beim Kunden. Die Abholung erfolgt auf Anfrage des Käufers. Wenn die von Kornit gelieferten Transportverpackungen und/oder Batterien und Akkus und/oder EEAG nicht gemäß diesem Absatz 1 zurückgegeben werden, ist der Käufer auf eigene Kosten für deren fachgerechte Entsorgung, einschließlich der Abholung beim Endkunden, verantwortlich.
- Höhere Gewalt: Kornit haftet nicht für eine verspätete (Leistungsverzug) oder unterlassene Erfüllung (Nichterfüllung) seiner Pflichten, wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung ganz oder teilweise auf Lieferengpässe oder -störungen von Materialien aus den üblichen Quellen von Kornit, auf Engpässe bei den üblichen Transportmitteln von Kornit, Hochwasser, Feuer, andere Naturkatastrophen oder auf kriminelle Handlung, Krieg, Aufruhr, Zivilaufstand, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen, Unfall, schlechte Witterung, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Kornit liegen und so die Erfüllung seiner Pflichten verzögern oder verhindern.
- Mitteilungen: Sämtliche Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß erteilt: innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrem Versand per frankiertem Luftpost-Einschreiben, einen (1) Werktag nach ihrer Übertragung per Fax oder E-Mail, wie durch eine elektronisch gedruckte Bestätigung von Datum und Uhrzeit nachgewiesen, oder bei persönlicher Zustellung an die jeweils gültige Adresse des Kunden oder von Kornit.
- Geltendes Recht, Gerichtsstand: Der vorliegende Vertrag sowie dessen Auslegung und Durchsetzung unterliegen dem Recht des Bundesstaates New York, USA, ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Der Käufer stimmt zu, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diesen Vertrag und die jeweils bestellten Waren keine Anwendung findet. Sämtliche Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die durch die oder in Verbindung mit den Bestimmungen dieses Vertrags entstehen, unterliegen der ausschließlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte in New York, US-Bundesstaat New York, es sei denn, dass die Parteien im jeweiligen Umfang auf ein Schwurgerichtsverfahren verzichten.
- Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags für ungültig befunden werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall sind die ungültigen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen.
- Verzichtserklärungen und Änderungen: Der vorliegende Vertrag darf nur durch ein schriftliches, vom Geschäftsführer von Kornit unterzeichnetes Dokument geändert, ersetzt, annulliert, verlängert oder aufgegeben werden. Ein Verzicht von Kornit bei einem Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung ist nicht als Verzicht bei einem nachfolgenden Verstoß anzusehen.
- Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen: Beide Parteien halten die Ausfuhrgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte ein. Der Käufer erkennt an, dass das Produkt bestimmte Funktionen enthält, die die Ausfuhr oder Wiederausfuhr nach den für Kornit oder den Käufer maßgebenden und gültigen Einfuhr-/Ausfuhrbestimmungen möglicherweise einschränken. Der Käufer stimmt zu, dass er das Produkt oder zugehörige Teile nicht unter Missachtung oder Verletzung dieser gültigen Ausfuhr-/Einfuhrbestimmungen oder -vorschriften ausführt oder wieder ausführt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden versichert jede Partei, dass sie nicht auf einer US-Embargoliste der natürlichen oder juristischen Personen steht, denen die Annahme von Exporten untersagt ist.
- Verhältnis der Parteien: Die Parteien sind selbständige Unternehmer. Der vorliegende Vertrag begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien.
- Keine Drittbegünstigten: Für diesen Vertrag gibt es keine Drittbegünstigten.
- Abtretung: Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kornit darf der Käufer seine vertraglichen Rechte oder Pflichten weder kraft Gesetzes noch anderweitig abtreten.
- Gesamte Vereinbarung: Der vorliegende Vertrag, einschließlich aller Anlagen und Anhänge, und die Kaufvereinbarung oder sämtliche Bestellungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und treten an die Stelle aller früheren und derzeit gültigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Erklärungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Jede Änderung einer Vertragsbestimmung oder jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrags bedarf zu ihrer bzw. seiner Gültigkeit der Schriftform und ist von der Partei zu unterzeichnen oder elektronisch zu signieren, gegen die die betreffende Änderung oder betreffende Verzicht geltend gemacht wird. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und einer Kaufvereinbarung, einer Anlage oder einem Anhang zu diesem Vertrag oder einer Bestellung sind die Bestimmungen dieses Vertrags maßgebend.
- Aktualisierung dieses Vertrags: Kornit behält sich das Recht vor, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Wenn Kornit Änderungen an diesem Vertrag vornimmt, ändert Kornit das unten genannte „letzte Aktualisierungsdatum“ und veröffentlicht den aktualisierten Vertrag auf dieser Seite.
Letztes Aktualisierungsdatum: November 2021 Anhang A – Druckkopf-Austausch
System | Max. Druckkopf-Austausch – Gewährleistung von 3 Monaten für ein gebrauchtes System | Max. Druckkopf-Austausch – standardmäßige Gewährleistung von 6 Monaten |
Kornit Breeze | 1 | 1 |
Kornit Storm II | 1 | 2 |
Kornit AV DC Pro | 1 | 3 |
Kornit AVK/AV Hexa | 1 | 3 |
Kornit AVK-R/AV Hexa-R | 2 | 4 |
Kornit Storm Hexa-R | 1 | 3 |
Kornit Storm Lite | 1 | 2 |
Kornit Storm HD6 | 2 | 3 |
Kornit AVHDK | 2 | 4 |
Kornit AVHD6 | 2 | 4 |
Kornit PolyPro | 2 | 3 |
Kornit Atlas | 2 | 3 |
Kornit Vulcan Plus | 5 | 10 |
Kornit Allegro | 2 | 4 |
Kornit Presto | 2 | 4 |
Kornit Presto S | 2 | 4 |